Anfrage zu den Kosten der gymnasialen Oberstufe der Bertha-von-Suttner-Schule

Gegenstand der Anfrage:

Im Juli hat der Kreistag beschlossen, eine gymnasiale Oberstufe an der Bertha-von-Suttner-Schule ab dem Schuljahr 2024/2025 einzurichten.


Die Kreistagfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung der folgenden Frage/n:

  1. Welche notwendigen baulichen Veränderungen ergeben sich aus der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe?

Antwort:

Der zusätzliche Raumbedarf ist im Bestandsgebäude nicht zu decken, weshalb eine bauliche Erweiterung (Neubau bzw. Erweiterungsgebäude) notwendig ist. Eine Aufstockung des Bestandsgebäudes ist aus statischen und konstruktiven Gründen nicht möglich.

Das Amt für Schulwesen, Bau- und Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Dienste (Amt 65) befindet sich derzeit in Abstimmungsgesprächen mit der Schulleitung und dem beauftragten Architekturbüro. Die schulischen, auch kurzfristigen, Raum- und Flächenbedarfe, werden hier entsprechend berücksichtigt.

 

  1. Welche der im Konzept von 2008 vorgestellten Sanierungsschritte wurden bis jetzt umgesetzt?

Antwort:

Aus der Planung von 2008 wurden bisher folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • 2008-2009: Sanierung Nebenräume der Sporthalle
  • 2009: Sanierung Dachfläche der Mensa
  • 2012-2014: Umbau und Sanierung „Förderstufengebäude“
  • 2017: Verbesserung der Akustik, Einbau von Prallwänden und Austausch der Sporthallentore in der Sporthalle
  • 2017-2019: Umbau und Sanierung des naturwissenschaftlichen Traktes einschließlich Sicherung der Treppenhäuser ins 1. OG.

 

  1. Wird die Sporthalle nach dem Wasserschaden saniert oder wird vergl. Ostheim ein Neubau angestrebt?

Antwort:

Die Sporthalle wurde nach dem Wasserschaden wieder Instand gesetzt und ist seit dem Beginn des laufenden Schuljahres in Betrieb.

 

  1. Mit welchem Finanzierungsaufwand rechnet der Main-Kinzig-Kreis?

Antwort:

Es liegt noch keine Kostenschätzung vor.

Aktuell wird mit der Schule und dem Architekturbüro auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) durchgeführt.

Eine grobe Kostenschätzung kann ab Leistungsphase 2 (Vorplanung) erstellt werden.

 

  1. Sind entsprechende Mittel im schon aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

Antwort:

Im Doppelhaushalt 2024/2025 sowie in den darauffolgenden Haushaltsjahren 2026-2028 sind zunächst insgesamt 8 Mio. Euro vorgesehen.

 

  1. Wie wirkt sich der Finanzierungsbedarf auf die Höhe der Kreis- und Schulumlage aus?

Antwort

Die Zins- und Tilgungsleistungen aller Kreditverbindlichkeiten sind aus dem Haushalt zu erwirtschaften. Investitionen werden nach Inbetriebnahme aktiviert und im Anlagevermögen entsprechend ausgewiesen. Die dann entstehenden jährlichen Abschreibungen sind im Fall der Schulen voll schulumlagefähig und fließen als Aufwand in das Ergebnis ein.

 

  1. Müssen vom Schulträger geplante baulichen Maßnahmen an anderen Schulen auf Grund der baulichen Umgestaltung der Bertha-von-Suttner-Schule verschoben und können nicht, wie geplant, begonnen oder abgeschlossen werden?

Antwort:

Der Erweiterungsbau an der Bertha-von-Suttner-Schule bindet nicht unerhebliche investive Mittel, sodass der finanzielle Handlungsspielraum insgesamt enger wird.