Änderungsantrag zum Haushalt: Hallenbadzweckverband

Der Kreistag beschließt:           

  1. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises stellt fest, dass Schwimmen können und schwimmen lernen für Kinder absolut notwendig ist. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreis stellt weiterhin fest, dass das Schulschwimmen in die Aufgabe des Main-Kinzig-Kreises fällt.

  2. Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, gemeinsam mit der Stadt Erlensee, die Aufrechterhaltung des Betriebes des Hallenbades der Stadt Erlensee für ein weiteres Jahr sicherzustellen. Aus diesem Grunde beschließt der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises der Stadt Erlensee einen Betriebskostenzuschuss von 750.000 € zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Kreisausschuss wird gebeten, im Laufe dieses einen Jahres der Sicherstellung des Betriebes des Hallenbades der Stadt Erlensee mit allen Kommunen, die ein Hallenbad besitzen und führen, ausgenommen die Stadt Hanau, ein Konzept zur Aufrechterhaltung dieser Hallenbäder zu erarbeiten. Darunter ist unter anderem zu prüfen
    1. unter welchen Bedingungen ein Zweckverband gegründet werden muss oder aber die Jugend und Freizeit GmbH des Main-Kinzig-Kreises diese Hallenbäder in ihrer Obhut und in ihr Eigentum übernehmen kann
    2. ob eine Beteiligung aller Kommunen durch die Kreis- oder Schulumlage solidarisch ein Weiterbetrieb aller Hallenbäder ermöglicht
    3. ob eine Betriebsführungsgesellschaft für die Hallenbäder gegründet werden kann
    4. ob die MainKinzigGas GmbH, die zur Hälfte dem Main-Kinzig-Kreis gehört und der gleichzeitig die Betriebsführung des Freibades in Gelnhausen obliegt und die damit über die notwendige Erfahrung verfügt, die Betriebsführung aller Hallenbäder des Main-Kinzig-Kreises außer der Stadt Hanau übernehmen kann

  4. Zur Entlastung der Kommunen mit Hallenbädern, außer der Stadt Erlensee und der Stadt Hanau, werden 30 Prozent des im Jahres 2022 entstandenen Verlustes übernommen.

  5. Der Kreistag fordert angesichts der Tragweite und der ubiquitären Problematik der fehlenden Fähigkeiten der Kinder im Schwimmen und des Schwimmbadsterbens in Bund, Ländern und Kommunen ein verstärktes finanzielles Engagement des Bundes und des Landes Hessen für Investitionen und Betrieb der Hallenbäder im Main-Kinzig-Kreis.

  6. Der Prüfungsbericht ist dem Kreistag frühzeitig zu den Verhandlungen für den Haushalt 2024 vorzulegen, damit der Kreistag eine finanzielle Entscheidung treffen kann.

  7. Die Finanzierung erfolgt über die die Erhöhung der Nettokreditaufnahme.

 

Begründung:

Auf Grund hoher Betriebskosten soll das Hallenbad in Erlensee geschlossen werden. Dies ist nicht nur für die Menschen in und um Erlensee ein Verlust, sondern verschärft auch die Situation rund um fehlende Schwimmflächen beim Schwimmunterricht an Schulen.

Die Situation in Erlensee kommt jedoch nicht überraschend. Seit Jahren beklagen Kommunen in ganz Deutschland, dass die Betriebskosten kaum noch zu decken seien. Seit dem starken Anstieg der Energiekosten hat sich diese Situation verschlimmert. Gleichzeitig lässt der Main-Kinzig-Kreis in Bezug auf die Betriebskosten der Hallenbäder und einer notwendigen Gegenfinanzierung über das Schulschwimmen die Kommunen seit Jahren im Regen stehen.

Dabei hat der Main-Kinzig-Kreis die Verpflichtung, genügend Schwimmflächen zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Aufgabe als Schulträger lässt sich nicht die Verantwortung an Bund oder Land abschieben. Deswegen ist es notwendig, dass der Kreis sich zu seiner Verantwortung bekennt und der Stadt Erlensee einen einmaligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 750.000 Euro gewährt. Damit wäre der Betrieb des Hallenbades für ein weiteres Jahr gesichert.

Zusätzlich wird der Kreisausschuss beauftragt, innerhalb diesen einen Jahres eine tragfähige und zukunftsgerichtete Lösung zur Weiterführung des Hallenbadbetriebes im Main-Kinzig-Kreis zu ermöglichen. Dafür soll gemeinsam mit allen Kommunen des Kreises mit Ausnahme von Hanau, die ein Hallenbad besitzen, ein Konzept zur Aufrechterhaltung dieser Bäder erarbeitet werden.

Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob ein Zweckverband gegründet werden kann, die Hallenbäder Eigentum der Jugend- und Freizeit GmbH des Kreises werden, eine Betriebsführungsgesellschaft gegründet wird oder die MainKinzigGas GmbH die Betriebsführung übernimmt.

Gleichzeitig sind alle Kommunen, die Hallenbäder in Eigenregie oder in einem Zweckverband betreiben, durch stark gestiegene Kosten zusätzlich belastet. Aus diesem Grund soll der Kreis 30 Prozent des im Jahr 2022 entstandenen Verlusten übernehmen.

Der Main-Kinzig-Kreis besitzt die finanziellen Möglichkeiten, aber auch die Verpflichtung, ein Hallenbad-Sterben im Kreis zu verhindern. Diese zunächst einmaligen finanziellen Entlastungen sollen schon zum Haushalt 2024 in einem tragfähigen Konzept für alle Hallenbäder des Kreises münden.