Änderungsantrag zum Integrierten Klimaschutzkonzept

Änderungsantrag zum Antrag KA/3719/2023 “Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzepts”

  

Der Kreistag beschließt:           

  1. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises beschließt das vorgelegte Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK), welches um folgende Maßnahmen zur Erreichung der nachhaltigen Klimaneutralität erweitert wird
  • Einführung der Bio- und regionalen Außerhausverpflegung in den Mensen und Kantinen des Main-Kinzig-Kreises in Verbindung mit der Ökomodellregion MKK
  • Schaffung einer Förderberatungsstelle des Main-Kinzig-Kreises für Bürgerinnen und Bürger mit dem Schwerpunkt der energetischen Sanierung für Privatwohnungen und Häuser
  • Installation von Photovoltaik-Anlagen auf allen Liegenschaften des Main-Kinzig-Kreises und denen der kreiseigenen Gesellschaften
  • Konsequenter Austausch der Verbrennerfahrzeuge im Fuhrpark des Main-Kinzig-Kreises (mit Ausnahme Einsatzfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit anderen Anforderungen) hin zu Elektrofahrzeugen

 

  1. Der Main-Kinzig-Kreis beschließt die Novellierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes mit folgenden Schwerpunkten:
    • Angleichung der Ziele des IKSK an das Bundesklimaschutzgesetz
    • Bewertung der Klimawirksamkeit der einzelnen Maßnahmen im IKSK
    • Regelmäßige Überprüfungen der gesetzten Ziele durch Controlling und Monitoring seitens des Main-Kinzig-Kreises
    • Erreichung der Klimaneutralität der kreiseigenen Gesellschaften
    • Regelmäßige Überprüfung, ob eine Klimaneutralität schon bis 2035 erreicht werden kann, wenn nicht, Einführung von Zwischenzielen zur Reduktion der THG-Emissionen
    • Koordinierung der kommunalen Klimaschutzaktivitäten und Einführung bzw. Intensivierung des regelmäßigen Austauschs zwischen Kommunen und Kreis
    • Auflegung eines Programms zur Fachkräftequalifizierung für die Energiewende
    • Intensivierung der aktiven Projektentwicklung bei Erneuerbaren Energien und Prüfung von Nahwärme-Inseln durch die Kreiswerke Main-Kinzig
    • Auflegung eigener Förderprogramme des Kreises mit den Schwerpunkten Klimaanpassung, energetische Sanierung im Privatbereich und Gestaltung von nachhaltigen Betrieben

Die Novellierung des Klimaschutzkonzeptes findet in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft statt.

Die Novellierung ist spätestens zum ersten Quartal 2025 vorzulegen und im Anschluss alle drei Jahre neu durchzuführen.

 

Begründung:

Das Integrierte Klimaschutzkonzept ist ein erster, richtiger Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Main-Kinzig-Kreis.

Jedoch werden die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die angestrebte Klimaneutralität des Kreises zu erreichen. Aus diesem Grund muss das IKSK um mehrere Maßnahmen erweitert werden.

Ein Faktor für die Erreichung der Klimaneutralität ist hier die Verpflegung, die in den Mensen und Kantinen des Kreises, der kreiseigenen Gesellschaften und der Schulen, angeboten wird.

Die frische Zubereitung von unverarbeiteten Lebensmitteln aus Bio-regionalem und saisonalem Anbau ermöglich eine deutliche CO2-Reduktion innerhalb der Wertschöpfungsketten. Der Ökolandbau ist eine nachhaltige Form der Landwirtschaft, die nachweislich vor allem durch den Humusaufbau und den Verzicht auf unter hohem Energieaufwand hergestellten synthetischen Düngemitteln das Klima und die Umwelt schont. Mit dem Einsatz solcher Produkte wird im Sinne der Ökomodellregion MKK diese Form der Landwirtschaft über Marktanreize unterstützt und kann so vor allem in einem Flächenkreis, wie dem MKK, zur CO2 Reduktion beitragen.

Der Main-Kinzig-Kreis muss sich seiner Verantwortung auch gegenüber der Bürgerinnen und Bürger bewusst sein. Auch wenn das IKSK die Verantwortungsbereiche klar abgrenzt, können mit einer Förderberatungsstelle auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren. Besonders im Bereich der energetischen Sanierung bei Privatwohnung und Häusern bestehen viele offene Fragen sowie Vorbehalte, welche durch die Schaffung einer unabhängigen Förderberatungsstelle abgebaut werden sollen.

Zur Erreichung der Klimaneutralität und der Flächenschonung ist der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf den Liegenschaften des Main-Kinzig-Kreises und denen der kreiseigenen Gesellschaften zu forcieren. Mittlerweile gibt es für alle Dachformen passende Möglichkeiten zur PV-Installation, so dass auch z.B. Gründächer mit PV belegt werden können.

Der fossile betrieben Individualverkehr ist einer der Hauptemittenten für klimaschädliche Gase. Daher ist der Fuhrpark des Main-Kinzig-Kreises konsequent auf Elektrofahrzeuge umzurüsten, wo dies möglich ist.

Gleichzeitig ist das Klimaschutzkonzept an vielen Punkten zu unkonkret und bildet die Herausforderungen des Klimawandels, vor denen der Main-Kinzig-Kreis steht, nicht ausreichend wieder.

Aufgreifen möchten wir deswegen die Initiative der Klimaschutzorganisationen des Kreises, die neben dem Beschluss die Novellierung des Klimaschutzkonzeptes fordern.

Diese Novellierung soll eng durch den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft begleitet und spätestens im 1. Quartal 2025 vorgestellt werden.

Für diese Novellierung sind uns mehrere Punkte wichtig. Unter anderem die Bewertung der Klimawirksamkeit der einzelnen, im IKSK formulierten, Ziele sowie das regelmäßige Controlling und die Überprüfung, ob die selbst gesteckten und im IKSK formulierten Ziele auch eingehalten werden (können). Gleichzeitig müssen die Ziele des IKSK an die Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes angepasst werden.

Regelmäßig zu überprüfen ist auch, ob eine Klimaneutralität schon bis 2035 erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, sind verschiedene Zwischenziele für die Reduktion von Treibhausgas-Emissionen zu formulieren.

Gleichzeitig gilt die im IKSK formulierte Klimaneutralität nicht nur für den Kreis, sondern auch für die dazugehörigen kreiseigenen Gesellschaften. Entsprechende Pläne und Zielsetzungen sind aufzustellen und zu formulieren. In diesem Zusammenhang sollen Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien intensiviert werden. Dazu zählt auch, dass die Kreiswerke Main-Kinzig sogenannte Nahwärme-Inseln prüfen.

Der Klimaschutz bedeutet für viele Kommunen einen erhöhten Aufwand. Der Kreis muss sich deswegen seiner Verantwortung dahingehend bewusst werden, die Städte und Gemeinden koordinativ zu unterstützen und den regelmäßigen Austausch zwischen Kreis und Gemeinden zu fördern.

Fachkräfte, besonders im Bereich der Anbringung von Photovoltaikanlagen, werden derzeit händeringend gesucht. Der Main-Kinzig-Kreis hat mit dem Beschluss des Azubi-Campus bereits deutlich gemacht, dass die regionale Fachkräftequalifizierung ein wichtiger Baustein für einen wirtschaftlich starken Kreis ist. Hier gilt es deswegen, die Schwerpunkte auch im Bereich der Energiewende zu setzen. Hierzu gehört vor allem die energetische Sanierung und die Umrüstung auf erneuerbare Energien.

Für den Ausbau von erneuerbaren Energien benötigt es entsprechende Anreize. Projekte, gemeinsam mit privaten Unternehmen und den Städten und Gemeinden, sind deswegen anzustreben, um eine flächendeckende, gute Versorgung von erneuerbaren Energien im Main-Kinzig-Kreis zu erreichen.

Um diesen Ausbau zu beschleunigen, muss auch der Main-Kinzig-Kreis entsprechende Förderprogramme sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich auflegen. Schwerpunkte sind hier die Klimaanpassung, die energetische Sanierung sowie die Gestaltung von nachhaltigen Betrieben.