Änderungsantrag: Erwerb der Liegenschaft in der Frankfurter Straße

Ergänzungsantrag zum Antrag KA/3634/2023 “Erwerb der Liegenschaft Frankfurter Straße 32 und 32a in 63571 Gelnhausen”

 

 Der Kreistag beschließt:           

Dem Erwerb der Liegenschaft Gemarkung Gelnhausen, Flur 5, Flurstücke 252/6 (1.601 m²) und 252/7 (952 m²), Frankfurter Straße 32 und 32a, mit einer Gesamtfläche von 2.553 m² zum Kaufpreis von 950.000 € wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird mit der Kaufabwicklung beauftragt.

Die Kosten des Bodengutachtens sowie die Sanierung des Bodens, falls notwendig, werden vom Verkäufer getragen oder der Kaufpreis entsprechend reduziert. Dies ist in den Kaufvertrag aufzunehmen. Eine Abfrage im Altlastenverzeichnis muss im Vorfeld erfolgen.  

 

Begründung:

In der aktuellen Beschlussvorlage müsste der Main-Kinzig-Kreis sowohl das Bodengutachten als auch die Sanierung des Bodens bezahlen. Da auf Grund der früheren Nutzung davon auszugehen ist, dass sich Altlasten im Boden befinden, wären Bodengutachten als auch die Sanierung des Bodens ein hoher Kostenpunkt.

Ohne die entsprechende Sanierung des Bodens kann das Grundstück jedoch nicht als Bauland genommen werden. Es ist deswegen selbstredend, dass der Main-Kinzig-Kreis bei dem schon hoch angesetzten Kaufpreis nicht auch noch die hohen Folgekosten trägt.