Änderungsantrag zum Haushalt: Radwege

Der Kreistag beschließt:           

  1. Der Ansatz zur Umsetzung des Radwegekonzeptes im Haushalt 2023 wird auf 2 Millionen Euro erhöht.

  2. Um den Radwegebau zu beschleunigen, trägt der Main-Kinzig-Kreis 50% des bei den kreisangehörigen Kommunen verbleibenden Kostenanteils der Maßnahmen, welche sich aus dem Radverkehrskonzept ableiten lassen.
  3. Die Finanzierung erfolgt über die Erhöhung der Nettokreditaufnahme.

 

Begründung:

Im Main-Kinzig-Kreis braucht es eine Investitionsoffensive im Radwegeausbau. Hierfür hat der Kreis bereits durch die Erstellung und dem einstimmigen Beschluss eines Radverkehrskonzeptes die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Denn das Radverkehrskonzept soll das als Grundlage für die zukünftige Radverkehrsplanung dienen.

Der Verkehr wird sich perspektivisch immer mehr vom Auto auf alternative Fortbewegungsmittel wie dem Fahrrad verlagern. Um diesen Mobilitätswandel aktiv zu begegnen, ist ein leistungsfähiges Radwegenetz notwendig.

Dazu gehört auch der Lückenschluss bei Radwegen zwischen den Kommunen. Oft sind es Wirtschaftswege, die ausgebaut werden müssen. Diese sind von einer Bundes- und Landesförderung aber ausgeschlossen. Analog zum Beschluss des Kreistages, nur 50 Prozent der bei den Kommunen verbleibenden Baukosten zu fördern, wenn Bund- oder Land diesen Ausbau bezuschussen, ist ein Lückenschluss im Main-Kinzig-Kreis nicht erreichbar.

Deswegen sollen unabhängig von Bundes- oder Landesförderung 50 Prozent der bei den Kommunen verbleibenden Kosten für den Radwegeausbau übernommen werden. Somit kann nach dem Beschluss des Radverkehrskonzept auch ein wirklicher Ausbau im Kreis erreicht werden.