Ergänzungsantrag zum Pakt für den Nachmittag

Der Kreistag beschließt:           

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises beschließt die in Anlage beigefügte „Richtlinie zur Durchführung des Paktes für den Nachmittag im Main-Kinzig-Kreis“.

Gegenüber den Betreuungsträgern, die den Pakt für den Nachmittag gemäß der vorstehend genannten Richtlinie umsetzen, gewährt der Main-Kinzig-Kreis ab dem Schuljahr 2022/2023

für den Zeitraum von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr (Modul 1) einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € pro angemeldetem Kind und Jahr und

für den Zeitraum von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr (Modul 2) einen Zuschuss in Höhe von 850,00 € pro angemeldetem Kind und Jahr.

Sofern ein Betreuungsträger für seine nichtpädagogischen Fachkräfte die geforderten Qualifizierungsmaßnahmen nach Ziffer 13, Absatz 1 der „Richtlinie zur Durchführung des Paktes für den Nachmittag im Main-Kinzig-Kreis“ vollständig für eine Einrichtung nachweisen kann, erhöhen sich die Zuschüsse ab dem Folgemonat des vollständigen Nachweises in der jeweiligen Einrichtung um jeweils 100,00 €, d.h. auf 600,00 € im Modul 1 und 950,00 € im Modul 2.

Für sogenannte kleine Grundschulen (bis 105 Schülerinnen und Schüler) zahlt er Main-Kinzig-Kreis einen Sockelbeitrag in Höhe von 31.500,00 € pro Jahr.

Für die bereits vor dem 01.08.2022 im Pakt befindlichen Grundschulen erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse gemäß Buchstaben a) und b) längstens bis zum 31.07.2026 entsprechend ihrer von dieser Richtlinie abweichenden Betreuungsmodelle im Wege einer Übergangslösung gegebenenfalls anteilig.

Mit dem Management der Zuschussbeträge des Main-Kinzig-Kreises und des Landes an die teilnehmenden Betreuungsträger des Paktes wird die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (ZKJF gGmbH) beauftragt, die hierfür eine aufwands- und leistungsbezogene Vergütung aus dem Kreishaushalt erhält.

Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises wird die ZKJF gGmbH hinsichtlich der Umsetzung dieses Beschlusses entsprechend vertraglich verpflichten.

Der Bund und das Land Hessen werden aufgefordert, eine auskömmliche Finanzierung beim Pakt für den Nachmittag und der Ganztagsbetreuung Grundschulen sicherzustellen

Im Zuge der Beratungen des Doppelhaushaltes 2023/2024 wird eine auskömmliche Finanzierung der Betreuungsvereine im Rahmen des Paktes für den Nachmittag diskutiert. Hierfür sollen die Zuwendungen für das Modul 2 auf mindestens 1.000 € pro angemeldetem Kind und Jahr steigen. Sofern ein Betreuungsträger für seine nichtpädagogischen Fachkräfte die geforderten Qualifizierungsmaßnahmen vollständig für eine Einrichtung nachweisen kann, sollen sich die Zuschüsse ab dem Folgemonat des vollständigen Nachweises auf mindestens 1.100 Euro im Modul 2 erhöhen.

Begründung:

Die von Seiten des Main-Kinzig-Kreises vorgeschlagenen 850 Euro bzw. 950 Euro pro angemeldetem Kind und Jahr sind weiterhin nicht die auskömmliche Finanzierung, die sich die Betreuungsvereine im Pakt für den Nachmittag von der Kreisverwaltung erhofft haben.

Die Erhöhungen in Modul 1 und 2 sind zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, es ist aber weiterhin davon auszugehen, dass die Betreuungsvereine, die die im Betreuung im Rahmen des Paktes für den Nachmittag übernehmen, finanziell nicht auskömmlich ausgestattet sind und die angebotenen Betreuungsleistungen nicht adäquat durchführen können, da die finanziellen Mittel fehlen.

Es ist deswegen notwendig, dass im Rahmen der Beratung des Doppelhaushaltes 2022/2023 diese noch bestehende Finanzierungslücke geschlossen wird. Durch die Erhöhung des Zuschusses für das Modul 2 auf mindestens 1.000 Euro bzw. 1.100 Euro kann dies erreicht werden.