Änderungsantrag zum Radverkehrskonzept

Der Kreistag beschließt:           

  1. Der Kreistag beschließt das in Anlage beigefügte Radverkehrskonzept als Grundlage für zukünftige Radverkehrsplanungen im Main-Kinzig-Kreis. Es soll Politik und Verwaltung bei der Erstellung von Investitionsprogrammen, bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und bei der Sicherung von Trassen und Flächen helfen.

 

  1. Um den Radwegebau zu beschleunigen, trägt der Main-Kinzig-Kreis zusätzlich zu den Zuschüssen von Land und Bund 50% des bei den kreisangehörigen Kommunen verbleibenden Kostenanteils der Maßnahmen, welche sich aus dem Radverkehrskonzept ableiten lassen. Entsprechende Finanzmittel werden mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 bereitgestellt.

 

  1. Zur Umsetzung der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes und zur Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen wird zunächst zeitlich befristet die Stelle eines Radverkehrs-/Mobilitätsbeauftragten geschaffen und als Stabsstelle dem Verkehrsdezernenten zugeordnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein auf dem Radverkehrskonzept aufbauendes Konzept für eine kreisweite, wegweisende Beschilderung der Radwege zu fertigen und umzusetzen.

 

  1. Die sich bis dato noch im Geschäftsgang befindlichen Vorlagen KA/1849/2019 und GRN_AG/0056/2019, Verweisungsbeschluss des Kreistags vom 13.09.2019, gelten mit der aktuellen Beschlussfassung als erledigt.

Begründung:

Durch den ursprünglich vorgelegten Beschluss beteiligt sich der Main-Kinzig-Kreis nur finanziell an Baumaßnahmen, wenn diese durch Bund oder Land gefördert werden. Besonders beim viel diskutierten Lückenschluss zwischen den Kommunen handelt es sich oftmals aber um Wirtschaftswege, deren Ausbau von Bundes- oder Landesförderung ausgeschlossen sind.

Aus diesem Grund liegt die notwendige Baumaßnahmen zum Lückenschluss zwischen den Kommunen oftmals jahrelang bei den entsprechenden Gemeindevertretungen, die eine Umsetzung mangels Förderung finanziell nicht stemmen können.

Durch die Streichung der entsprechenden Voraussetzungen, dass Bundes- oder Landesförderungen vorliegen müssen, zeigt der Main-Kinzig-Kreis deutlich, dass er am konsequenten Ausbau des Radwegenetzes im Kreis interessiert ist und dieses auch konsequent fördert.

Gleiches gilt im Bereich des Radverkehrs- und Mobilitätsbeauftragten. Der Wandel in der alltäglichen Mobilität wird sich in den kommenden Jahren immer weiter verstärken. Eine zeitlich befristete Stelle ist hier zu kurz gedacht und schafft zudem keinen Anreiz, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben, wenn eine langfristige Perspektive nicht gegeben werden kann.