Anfrage zum Fortbestand der Grundschule Sinntal-Mottgers

Gegenstand der Anfrage:

Auf Grund fehlender Schülerinnen und Schüler droht der Grundschule in Sinntal-Mottgers die Schließung.

 

Die Kreistagfraktion B90/Grüne bittet um Beantwortung der folgenden Frage/n:  

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden an der Grundschule Sinntal-Mottgers eingeschult im Jahr

Antwort:

  1. 2009

Zum Schuljahr 2009/2010 wurden 10 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2010

Zum Schuljahr 2010/2011 wurden 7 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2011

Zum Schuljahr 2011/2012 wurden 6 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2012

Zum Schuljahr 2012/2013 wurden 7 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2013

Zum Schuljahr 2013/2014 wurden 8 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2014

Zum Schuljahr 2014/2015 wurden 9 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2015

Zum Schuljahr 2015/2016 wurden 10 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2016

Zum Schuljahr 2016/2017 wurden keine Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2017

Zum Schuljahr 2017/2018 wurden 4 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2018

Zum Schuljahr 2018/2019 wurden 3 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2019

Zum Schuljahr 2019/2020 wurden 5 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

  1. 2020 – 2023?

Zum Schuljahr 2020/2021 wurden 3 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

Zum Schuljahr 2021/2022 wurden 4 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

Zum Schuljahr 2022/2023 wurden keine Schülerinnen und Schüler eingeschult.

Zum Schuljahr 2023/2024 wurden keine Schülerinnen und Schüler eingeschult.

Quelle: Hessisches Schulinformationssystem (HESIS)

 

  1. War bereits zu Zeiten des Neubaus 2011 auf Grund des vorliegenden Schulentwicklungsplans ersichtlich, dass nicht ausreichend Schülerinnen und Schüler für einen langfristigen Betrieb der Grundschule eingeschult werden können? Welche Lösungen sind im damaligen Schulentwicklungsplan festgehalten?

 Antwort:

Der Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2005 – wurde per Erlass vom 22.02.2006 vom Hessischen Kultusministerium genehmigt, sodass er bis 2011 gegolten hat.

Nachfolgend ein Auszug aus diesem Schulentwicklungsplan, Seite 283

26.3 Grundschule Sinntal-Mottgers

 

Entwicklung der Schüler- und Klassenzahl

 

Schuljahr

1

2

3

4

Grundschule

Klassen

1999/2000

6

17

6

9

38

2

2000/2001

6

7

17

8

38

2

2001/2002

9

7

5

15

36

2

2002/2003

6

5

8

7

26

2

2003/2004

9

6

7

9

31

2

2004/2005

5

9

6

7

27

2

2005/2006

9

5

9

6

29

2

2006/2007

7

9

5

9

30

2

2007/2008

7

7

9

5

28

2

2008/2009

7

7

7

9

30

2

2009/2010

9

7

7

7

30

2

Im Anschluss daran folgte der Schulentwicklungsplan 2012-2017, der bekanntermaßen die Bildung der Verbundschulen beinhaltete.

Nachfolgend ein Auszug aus der „Anlage Schulprofile“ zum Schulentwicklungsplan 2012-2017, Seite 176

Das Hessische Kultusministerium hat diesem Schulentwicklungsplan am 10.10.2013 zugestimmt und die Bildung von Verbundschulen ausdrücklich begrüßt.

Es ist also erkennbar, dass sich in der Prognose die Schülerzahlen für Mottgers bis zum Schuljahr 2015/2016 ausreichend für eine stabile Zweizügigkeit entwickeln und danach immer noch genügend Schülerinnen und Schüler für eine Einzügigkeit die Schule besuchen. Eine zeitlich über das Schuljahr 2017/2018 hinausgehende Prognose war seinerzeit nicht möglich.

Die Lösung dieser Entwicklung, übrigens in der gesamten Planungsregion Schlüchtern, war die Bildung der Verbundschulen.

  1. Welche Gründe gibt es laut dem Schuldezernenten für die drohende Schließung?

 Antwort:

Der einzige Grund sind die zurückgehenden Schülerzahlen.

 

  1. Wann hat der Schuldezernent die politischen Gremien erstmals über die mögliche Schließung informiert?

 Antwort:

Der Schuldezernent hat den Kreisausschuss zuletzt in dessen Sitzung vom 31.10.2023 informiert.

Da sich schon vor Beginn des Schuljahres 2023/2024 angedeutet hat, dass die Schülerzahlen in der nahen Zukunft rückläufig sein werden, fanden bereits im Juni dieses Jahres Gespräche des Schulträgers Main-Kinzig-Kreis mit dem Staatlichen Schulamt und der Gemeinde Sinntal statt. In einem gemeinsamen Termin am 19.07.2023 konnte Einvernehmen dahingehen erzielt werden, dass der Fortbestand der Grundschule Mottgers für das Schuljahr 2023/2024 als gesichert angesehen werden kann. Darüber hinaus hat man sich dahingehend vereinbart, die Situation nach den Sommerferien erneut in den Blick zu nehmen für die darauffolgenden Schuljahre.

 

  1. Wenn es keine Information gab: Wieso wurden die politischen Gremien hierzu nicht informiert?

 Antwort:

Siehe Antwort zu Ziffer 4.

 

  1. Welche Gespräche hat der Schuldezernent zur Rettung der Grundschule geführt

 mit dem Kulturministerium?

 

Antwort:

Da das Hessische Kultusministerium nicht für die Lehrerzuweisung zu einzelnen Schulstandorten zuständig ist, wurden auch nur Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt geführt.

  1. mit dem Staatlichen Schulamt?

 Antwort:

Siehe Antwort zu Buchstabe a. und zu Ziffer 4.

mit der Gemeinde Sinntal?

 Antwort:

Siehe Antwort zu Ziffer 4.

 

  1. Welche Lösungsansätze ergeben sich auf Grundlage der Gespräche?

 Antwort:

In einem Schulterschluss von Staatlichem Schulamt und Schulträger Main‑Kinzig-Kreis, vor allem aber aufgrund des engagierten Einsatzes des Fördervereines, der Elternvertretung und der Schulleitung konnte gemeinsam mit dem Bürgermeister und Vertretern der politischen Gremien erreicht werden, dass die Eltern aus Mottgers und Schwarzenfels ihre Kinder für die nächsten zwei Schuljahre voraussichtlich an der Grundschule in Mottgers anmelden. Damit kann die notwendige Mindestzahl von 13 Schülerinnen und Schülern in den beiden kritischen Schuljahren 2024/2025 sowie 2025/2026 erreicht werden. In den darauffolgenden Schuljahren weist die Schülerzahlenprognose eine positive Tendenz aus, so dass der Schulstandort Mottgers für die Zukunft als gesichert angesehen werden kann.

 

  1. Die Grundschule Sinntal-Mottgers ist Teil der Verbundschule „Sinntal‑Sterbfritz“.
  2. Welche Auswirkungen hätte die Schließung der Grundschule auf die Verbundschule?

 Antwort:

Im Falle einer Schließung des Grundschulstandortes Mottgers müssten die Schülerinnen und Schüler entweder den Verwaltungsstandort der Verbundschule, also die Mittelpunktschule in Sterbfritz, oder einen anderen Standort dieser Verbundschule besuchen.

 

  1. Welche Lösungsansätze verfolgt der Main-Kinzig-Kreis, um die Schließung der Grundschule zu verhindern?

 Antwort:

Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Ziffer 6. erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

 

  1. Welche Lösungen wurden oder werden erarbeitet
  2. mit der Belegschaft?
  3. mit der Elternvertretung?

 Antwort:

Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Ziffer 6. erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

 

  Über wie viel Schülerinnen und Schüler verfügt die Verbundschule „Sinntal-Sterbfritz“?

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden im Jahr

i     2022

ii    2023

eingeschult?

 Antwort:

Die gesamte Verbundschule Sinntal-Sterbfritz hat laut HESIS (Status „vorläufige Daten“) im Schuljahr 2023/24 insgesamt 232 Schülerinnen und Schüler.

Im Schuljahr 2022/2023 wurden insgesamt 57 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

Im Schuljahr 2023/2024 wurden insgesamt 62 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

 

  1.    Die Verbundschule „Sinntal-Sterbfritz“ verfügt über ausreichend Schülerinnen und Schüler zur Sicherstellung der Weiterbetriebe aller angeschlossenen Schulen. Dennoch wird die Grundschule Sinntal-Mottgers per Schulgesetz als eigenständige Grundschule betrachtet.
  2. Hat der Main-Kinzig-Kreis sich dafür eingesetzt, dass die Grundschule nicht als eigenständige Schule betrachtet wird?

i     Wenn nein, wieso nicht?

ii    Wenn ja, welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

 Antwort:

Die Fragestellung erfordert eine grundsätzliche Aussage über den schulrechtlichen Kontext und die Ausgestaltung einer Verbundschule.

Der Begriff „Verbundschule“ steht für eine Schulorganisation, die nach dem Hessischen Schulgesetz als eine Schule mit mehreren Standorten definiert ist. Dabei geben eine bzw. mehrere Schulen ihre Eigenständigkeit auf und bilden eine organisatorisch-strukturelle Einheit mit nur einer Schulnummer, einer gemeinsamen Schulleitung und einem zentralen Verwaltungsstandort. (Zitat: Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 23.10.2012). Es handelt sich also nicht mehr um eigenständige Grundschulen, sondern nur noch um Außenstandorte.

Eine eigenständige Grundschule „Grundschule an der Sinn“ existiert somit nicht mehr. Sie ist mit Bildung der Verbundschule Sinntal-Sterbfritz in eben dieser Verbundschule aufgegangen. Als solche wird sie seither als ein Standort der Verbundschule Sinntal-Sterbfritz geführt, die allein den Status der Dienststelle beibehalten hat und Sitz der Schulleitung ist.

Aus vorstehenden Ausführungen ist also ersichtlich, dass die Grundschule Mottgers gerade nicht vom Schulgesetz als eigenständige Grundschule betrachtet wird, wie in der Frage formuliert. Die Fragen unter a. können demnach nicht beantwortet werden, weil es bei der Bildung der Verbundschule keine Option war, ob der Standort Mottgers seine Eigenständigkeit verliert oder nicht.