Anfrage zur kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft

Gegenstand der Anfrage:

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine wichtige Aufgabe in den kommenden Jahren. Auf Grund des vorherrschenden Marktversagens müssen Impulse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum von Seiten der Verwaltung kommen.

Frage:

Welche Schritte wurden bereits von Seiten der Verwaltung zur Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft unternommen?

 

Antwort:

 

Im August 2021 wurde die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft SWS Schüllermann beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zur „Wohnraumschaffung für kleinere und mittlere Einkommen im Main-Kinzig-Kreis“ zu erstellen.

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung folgender Alternativen

  • Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft,
  • Beteiligung an einer bestehenden kommunalen Wohnungsbaugesellschaft,
  • Gründung einer Genossenschaft,
  • Gründung eines Zweckverbandes,
  • Förderung privater/kommunaler Initiativen hinsichtlich steuerrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftlicher Vor- bzw. Nachteile.

In Abhängigkeit der möglichen Organisationsform soll des Weiteren der wirtschaftliche Rahmen einer solchen Unternehmung in einer ersten Abschätzung dargestellt werden.

Die Erstellung des Gutachtens benötigt auf Grund der aktuell sehr hoher Auslastung des o.g. Dienstleisters mehr Zeit als ursprünglich geplant. Das finale Ergebnis wird jedoch bis Ende des Monats Mai 2022 vorliegen.