Anfrage zu Schlachtstätten im MKK

9. September 2021

Gegenstand der Anfrage:

Der Main-Kinzig-Kreis ist seit 2021 Ökomodellregion. Die Erzeugung von biologischen und vor allem regionalen Lebensmitteln soll gefördert werden und stellt für den bevölkerungsreichsten Landkreis Hessens eine besondere Herausforderung dar. Vor allem die Schlachtung und Verarbeitung der im Main-Kinzig-Kreis erzeugten Nutztiere sollte verbrauchernah und ohne lange Transportwege erfolgen. Tiertransporte sind für die Tiere eine große Belastung.

Durch regional und schnell erreichbare Schlachtstätten können Tiertransporte stark verkürzt werden, durch den Einsatz einer mobilen Schlachtanlage sogar gänzlich vermieden.

Fragen:

Wie viele zugelassene Schlachtstätten gibt es im Main-Kinzig-Kreis?

Antwort:

Im Main-Kinzig-Kreis existieren derzeit 25 (vormals 27 im Jahr 2020) zugelassene Schlachtstätten. Für die Durchführung von gewerblichen Schlachtungen bedarf es grundsätzlich einer EU-Zulassung der jeweiligen Schlachtstätte.

a.       Welche Schlachtstätten sind dies und wie viele Tiere werden dort pro Jahr geschlachtet?

Antwort:

Die Schlachtbetriebe im Main-Kinzig-Kreis sind durchweg handwerklich strukturiert. Üblicherweise wurden und werden diese auch weiterhin als Familienbetriebe geführt. Die Anzahl der in diesen Betrieben durchgeführten jährlichen Schlachtungen variiert, je nach Vermarktungsweg, erheblich. Eine Auswertung der Schlachtungen aus dem Jahr 2020 ergab, dass von einer bzw. einzelnen Schlachtungen bis hin zu 2093 Schlachtungen je Betrieb vorkamen. Im Mittel kann daher von ca. 467 Schlachtungen je Betrieb/Jahr (in 2020) ausgegangen werden.

b.      Wie viele dieser Schlachtstätten sind bio-zertifiziert?

Antwort:

Nach amtlicher Kenntnis ist keine der im Main-Kinzig-Kreis ansässigen Schlachtstätten bio-zertifiziert, obgleich nach eigenen Angaben in mindestens einem der Schlachtbetriebe im Main-Kinzig-Kreis auch Biolandwirte ihr Vieh regional schlachten lassen.

c.       Wie viele dieser Schlachtstätten sind auch Zerlegestätten?

Antwort:

Von den 25 Schlachtstätten verfügen 12 der Betriebe u.a. auch über eine EU-Zulassung für die Zerlegung.

Nach Schätzungen der Verwaltung: Wie viel Prozent der Schlachtungen von Tieren, die auf landwirtschaftlichen Betrieben im Main-Kinzig-Kreis stehen, können nicht im Kreis durchgeführt werden, da Schlachtstätten fehlen?

Antwort:

Ø  Geflügel:                      90%

Ø  Rind:                             90%

Ø  Schwein:                      80%

Ø  Schaf/Ziege:               50%

Ø  Einhufer:                   100%

Ø  Farmwild:                     85%

Diese Schätzzahlen beziehen sich auf die reine Schlachtkapazität. Der zweite wichtige Aspekt ist die notwendige dahinterstehende Wertschöpfungskette. Ohne eine zuverlässige Abnahme des erschlachteten Fleisches ist der Aufbau von Schlachtkapazitäten nicht zielführend.

Wie viele Genehmigungen wurden 2020 ausgestellt für

a.       den Weideschuss?

Antwort:

Im Jahr 2020 wurden seitens des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf Antrag insgesamt 22 Ausnahmegenehmigungen für den Kugelschuss auf der Weide erteilt.

b.      den Einsatz einer mobilen Schlachtanlage?

Antwort:

Im Jahr 2020 wurden keine Genehmigungen für den Einsatz einer mobilen Schlachtanlage erteilt, da dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz keine Anträge dieser Art vorgelegt wurden.

Welche Anstrengungen unternimmt der Main-Kinzig-Kreis zur Förderung von regionalen Schlachtstätten im Kreis, um damit Tiertransporte zu vermeiden bzw. zu verkürzen?

Antwort:

Der Main-Kinzig-Kreis ist Bewilligungsstelle des einzelbetrieblichen Investitionsförderungsprogramms Landwirtschaft. Dieses Programm umfasst unter anderem die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung, damit sich landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Einkommensquellen aufbauen können. Dazu zählen auch Hofmetzgereien und Schlachtstätten.

Darüber hinaus ist der Main-Kinzig-Kreis seit 01.01.2021 Ökomodell-Region und hat sich damit zum Ziel gemacht, die regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten zu fördern und auszubauen.

Im Bereich Tierhaltung ist der Kreis in engem Austausch mit den anderen Modell-Regionen Hessens und unterstützt das Projekt “Bio-Weiderind”. In diesem Projekt soll das Angebot von Weiderindern hessischer Bio-Betriebe gebündelt werden. Ziel ist es, die Erzeuger mit der Vermarktung zu entlasten und durch den Aufbau einer neuen Wertschöpfungskette dafür zu sorgen, dass die besondere Haltung der Bio-Rinder im Verkauf Berücksichtigung findet.

Wie viele Kontrollen von Tiertransporten wurden vom Veterinäramt 2020 durchgeführt?

a.       Wie viel Prozent aller im Main-Kinzig-Kreis durchgeführten Tiertransporte 2020 sind dies?

b.      Wie viele Verstöße gegen die Tierschutztransportverordnung wurden festgestellt?

c.       Würde eine Erhöhung der Stellen im Veterinäramt hier eine prozentuale Verbesserung bringen?

Antwort:

Im Jahr 2020 wurden aufgrund fehlender personeller Ressourcen keine Transportkontrollen durchgeführt. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die absolute Zahl der Transporte nicht zur amtlichen Kenntnis gelangt, da das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz nur von solchen Transporten erfährt, die Nutztiere oder gewerbliche Heimtiere befördern und Staatsgrenzen überschreiten, wenn Start oder Ziel des Transports im Main-Kinzig-Kreis liegen.

Eine Erhöhung des notwendigen tierärztlichen Personals würde das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in die Lage versetzen, überhaupt Transportkontrollen in nennenswertem Umfang durchzuführen.

Der Einsatz bzw. die Anschaffung einer mobilen Schlachtanlage wurde vom Main-Kinzig-Kreis nicht gewünscht. Hier stünde EU-Recht gegen einen Einsatz, hieß es seinerzeit in der Begründung. In der Wetterau wurde eine mobile Schlachtanlage gemeinsam mit der Initiative „Extrawurst“ realisiert, zudem gibt es einen Landwirt, der eine mobile Geflügelschlachtanlage betreibt, welche unter anderem auch von der EU gefördert wurde.

a.      Welche anderen EU-Richtlinien oder Voraussetzungen gelten im Wetteraukreis, die einen dortigen Einsatz möglich machen?

Sollten die Grundvoraussetzungen gleich sein: Welche Begründung gibt es seitens der Verwaltung, eine mobile Schlachtanlage nicht anzuschaffen?

Sollten die Grundvoraussetzungen nicht gleich sein: Welche Schritte müssten unternommen werden, um eine mobile Schlachtanlage im Kreis zu realisieren?

Antwort:

Im Jahr 2021 hat sich europaweit die Rechtslage geändert. In einem der Erwägungsgründe der VO (EG) 853/2004 heißt es:

„Die Verbesserung des Tierschutzes ist eine der Maßnahmen, die die Kommission in ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem als Teil des europäischen Grünen Deals vorgeschlagen hat. Insbesondere haben sich die Fleischkonsumgewohnheiten verändert und Europäisches Parlament, Landwirte und Verbraucher fordern verstärkt, dass die Schlachtung bestimmter, als Haustiere gehaltener Huftiere im Herkunftsbetrieb gestattet werden soll, um mögliche Tierschutzprobleme bei der Abholung und dem Transport dieser Tiere zu vermeiden.“

Seit dem 09.09.2021 ist daher eine Ausnahmeregelung in Kraft, die „die Schlachtungen von Hausrindern (ausgenommen Bisons), Hausschweinen sowie Pferden im Herkunftsbetrieb ermöglicht, wenn durch den Transport der Tiere zum Schlachthof Risiken hinsichtlich Arbeitssicherheit und Tierschutz bestehen. Dabei ist die Anzahl der zu schlachtenden Tiere pro Schlachtvorgang auf bis zu drei Rinder oder bis zu sechs Schweine oder bis zu drei Pferde beschränkt.[1]“ In diesem Rahmen werden teilmobile Schlachtungen durchgeführt. Die mobilen Schlachteinheiten werden durch das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Stelle einer Eignungsprüfung unterzogen. Mit Bestehen können solche mobilen Einheiten von mehreren Betrieben im Wechsel eingesetzt bzw. genutzt werden. Dies führt zu hoher Flexibilität, welche bei dem Modellprojekt „Extrawurst“ seinerzeit nicht vorhanden war. Hier war die mobile Einheit Teil einer zugelassenen EU-Schlachtstätte.

Gegenstand der Anfrage:

Der Main-Kinzig-Kreis ist seit 2021 Ökomodellregion. Die Erzeugung von biologischen und vor allem regionalen Lebensmitteln soll gefördert werden und stellt für den bevölkerungsreichsten Landkreis Hessens eine besondere Herausforderung dar. Vor allem die Schlachtung und Verarbeitung der im Main-Kinzig-Kreis erzeugten Nutztiere sollte verbrauchernah und ohne lange Transportwege erfolgen. Tiertransporte sind für die Tiere eine große Belastung.

Durch regional und schnell erreichbare Schlachtstätten können Tiertransporte stark verkürzt werden, durch den Einsatz einer mobilen Schlachtanlage sogar gänzlich vermieden.

Fragen:

Wie viele zugelassene Schlachtstätten gibt es im Main-Kinzig-Kreis?

Antwort:

Im Main-Kinzig-Kreis existieren derzeit 25 (vormals 27 im Jahr 2020) zugelassene Schlachtstätten. Für die Durchführung von gewerblichen Schlachtungen bedarf es grundsätzlich einer EU-Zulassung der jeweiligen Schlachtstätte.

a.       Welche Schlachtstätten sind dies und wie viele Tiere werden dort pro Jahr geschlachtet?

Antwort:

Die Schlachtbetriebe im Main-Kinzig-Kreis sind durchweg handwerklich strukturiert. Üblicherweise wurden und werden diese auch weiterhin als Familienbetriebe geführt. Die Anzahl der in diesen Betrieben durchgeführten jährlichen Schlachtungen variiert, je nach Vermarktungsweg, erheblich. Eine Auswertung der Schlachtungen aus dem Jahr 2020 ergab, dass von einer bzw. einzelnen Schlachtungen bis hin zu 2093 Schlachtungen je Betrieb vorkamen. Im Mittel kann daher von ca. 467 Schlachtungen je Betrieb/Jahr (in 2020) ausgegangen werden.

b.      Wie viele dieser Schlachtstätten sind bio-zertifiziert?

Antwort:

Nach amtlicher Kenntnis ist keine der im Main-Kinzig-Kreis ansässigen Schlachtstätten bio-zertifiziert, obgleich nach eigenen Angaben in mindestens einem der Schlachtbetriebe im Main-Kinzig-Kreis auch Biolandwirte ihr Vieh regional schlachten lassen.

c.       Wie viele dieser Schlachtstätten sind auch Zerlegestätten?

Antwort:

Von den 25 Schlachtstätten verfügen 12 der Betriebe u.a. auch über eine EU-Zulassung für die Zerlegung.

Nach Schätzungen der Verwaltung: Wie viel Prozent der Schlachtungen von Tieren, die auf landwirtschaftlichen Betrieben im Main-Kinzig-Kreis stehen, können nicht im Kreis durchgeführt werden, da Schlachtstätten fehlen?

Antwort:

Ø  Geflügel:                      90%

Ø  Rind:                             90%

Ø  Schwein:                      80%

Ø  Schaf/Ziege:               50%

Ø  Einhufer:                   100%

Ø  Farmwild:                     85%

Diese Schätzzahlen beziehen sich auf die reine Schlachtkapazität. Der zweite wichtige Aspekt ist die notwendige dahinterstehende Wertschöpfungskette. Ohne eine zuverlässige Abnahme des erschlachteten Fleisches ist der Aufbau von Schlachtkapazitäten nicht zielführend.

Wie viele Genehmigungen wurden 2020 ausgestellt für

a.       den Weideschuss?

Antwort:

Im Jahr 2020 wurden seitens des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf Antrag insgesamt 22 Ausnahmegenehmigungen für den Kugelschuss auf der Weide erteilt.

b.      den Einsatz einer mobilen Schlachtanlage?

Antwort:

Im Jahr 2020 wurden keine Genehmigungen für den Einsatz einer mobilen Schlachtanlage erteilt, da dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz keine Anträge dieser Art vorgelegt wurden.

Welche Anstrengungen unternimmt der Main-Kinzig-Kreis zur Förderung von regionalen Schlachtstätten im Kreis, um damit Tiertransporte zu vermeiden bzw. zu verkürzen?

Antwort:

Der Main-Kinzig-Kreis ist Bewilligungsstelle des einzelbetrieblichen Investitionsförderungsprogramms Landwirtschaft. Dieses Programm umfasst unter anderem die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung, damit sich landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Einkommensquellen aufbauen können. Dazu zählen auch Hofmetzgereien und Schlachtstätten.

Darüber hinaus ist der Main-Kinzig-Kreis seit 01.01.2021 Ökomodell-Region und hat sich damit zum Ziel gemacht, die regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten zu fördern und auszubauen.

Im Bereich Tierhaltung ist der Kreis in engem Austausch mit den anderen Modell-Regionen Hessens und unterstützt das Projekt “Bio-Weiderind”. In diesem Projekt soll das Angebot von Weiderindern hessischer Bio-Betriebe gebündelt werden. Ziel ist es, die Erzeuger mit der Vermarktung zu entlasten und durch den Aufbau einer neuen Wertschöpfungskette dafür zu sorgen, dass die besondere Haltung der Bio-Rinder im Verkauf Berücksichtigung findet.

Wie viele Kontrollen von Tiertransporten wurden vom Veterinäramt 2020 durchgeführt?

a.       Wie viel Prozent aller im Main-Kinzig-Kreis durchgeführten Tiertransporte 2020 sind dies?

b.      Wie viele Verstöße gegen die Tierschutztransportverordnung wurden festgestellt?

c.       Würde eine Erhöhung der Stellen im Veterinäramt hier eine prozentuale Verbesserung bringen?

Antwort:

Im Jahr 2020 wurden aufgrund fehlender personeller Ressourcen keine Transportkontrollen durchgeführt. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die absolute Zahl der Transporte nicht zur amtlichen Kenntnis gelangt, da das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz nur von solchen Transporten erfährt, die Nutztiere oder gewerbliche Heimtiere befördern und Staatsgrenzen überschreiten, wenn Start oder Ziel des Transports im Main-Kinzig-Kreis liegen.

Eine Erhöhung des notwendigen tierärztlichen Personals würde das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in die Lage versetzen, überhaupt Transportkontrollen in nennenswertem Umfang durchzuführen.

Der Einsatz bzw. die Anschaffung einer mobilen Schlachtanlage wurde vom Main-Kinzig-Kreis nicht gewünscht. Hier stünde EU-Recht gegen einen Einsatz, hieß es seinerzeit in der Begründung. In der Wetterau wurde eine mobile Schlachtanlage gemeinsam mit der Initiative „Extrawurst“ realisiert, zudem gibt es einen Landwirt, der eine mobile Geflügelschlachtanlage betreibt, welche unter anderem auch von der EU gefördert wurde.

a.      Welche anderen EU-Richtlinien oder Voraussetzungen gelten im Wetteraukreis, die einen dortigen Einsatz möglich machen?

Sollten die Grundvoraussetzungen gleich sein: Welche Begründung gibt es seitens der Verwaltung, eine mobile Schlachtanlage nicht anzuschaffen?

Sollten die Grundvoraussetzungen nicht gleich sein: Welche Schritte müssten unternommen werden, um eine mobile Schlachtanlage im Kreis zu realisieren?

Antwort:

Im Jahr 2021 hat sich europaweit die Rechtslage geändert. In einem der Erwägungsgründe der VO (EG) 853/2004 heißt es:

„Die Verbesserung des Tierschutzes ist eine der Maßnahmen, die die Kommission in ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem als Teil des europäischen Grünen Deals vorgeschlagen hat. Insbesondere haben sich die Fleischkonsumgewohnheiten verändert und Europäisches Parlament, Landwirte und Verbraucher fordern verstärkt, dass die Schlachtung bestimmter, als Haustiere gehaltener Huftiere im Herkunftsbetrieb gestattet werden soll, um mögliche Tierschutzprobleme bei der Abholung und dem Transport dieser Tiere zu vermeiden.“

Seit dem 09.09.2021 ist daher eine Ausnahmeregelung in Kraft, die „die Schlachtungen von Hausrindern (ausgenommen Bisons), Hausschweinen sowie Pferden im Herkunftsbetrieb ermöglicht, wenn durch den Transport der Tiere zum Schlachthof Risiken hinsichtlich Arbeitssicherheit und Tierschutz bestehen. Dabei ist die Anzahl der zu schlachtenden Tiere pro Schlachtvorgang auf bis zu drei Rinder oder bis zu sechs Schweine oder bis zu drei Pferde beschränkt.[1]“ In diesem Rahmen werden teilmobile Schlachtungen durchgeführt. Die mobilen Schlachteinheiten werden durch das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Stelle einer Eignungsprüfung unterzogen. Mit Bestehen können solche mobilen Einheiten von mehreren Betrieben im Wechsel eingesetzt bzw. genutzt werden. Dies führt zu hoher Flexibilität, welche bei dem Modellprojekt „Extrawurst“ seinerzeit nicht vorhanden war. Hier war die mobile Einheit Teil einer zugelassenen EU-Schlachtstätte.