Anfrage zum Hochwasserschutz

31. August 2021

Gegenstand der Anfrage:

Anfang des Jahres wurden Teile des Kreises, beispielsweise in Nidderau, überflutet. Bei der Flutkatastrophe im Juli in Rheinland-Pfalz und NRW kamen über 180 Menschen ums Leben. Es ist davon auszugehen, dass die Extremwetterlagen immer weiter zunehmen werden. Deswegen ist es wichtig, dass es im Kreis einen entsprechenden funktionsfähigen Hochwasserschutz gibt.   

Fragen:

1.Ist es geplant, die festgesetzten bzw. nicht festgesetzten Überschwemmungsgebiete zu überprüfen bzw. die festgesetzten Gebiete auf Grund der jüngsten Flutereignisse zu erweitern, um zu verhindern, dass bei größeren Flutereignisse nicht festgesetzte Gebiete auf Grund unzureichender Schutzmaßnahmen besonders betroffen werden (bsp. bei einem HQ100 oder bei Extremhochwassern durch enorme Regenmengen in kurzer Zeit, die über HQ100 hinausgehen)?

Antwort: Die Überschwemmungsgebiete unterliegen einer fortlaufenden Überprüfung durch die zuständige Obere Wasserbehörde bei den Regierungspräsidien. Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements werden Gefahren- und Risikokarten, die auch Extremhochwässer abbilden, erstellt.

2. Wie weit sind die Planungen für Rückhaltebecken an Salz und Bracht?

HRB Bad Soden/Salz

Entsprechend des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 2. Mai 2013 hat das Hochwasserrückhaltebecken Bad Soden/Salz die höchste Priorität.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung in Bad Soden-Salmünster am 7. März 2017 stimmte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) einem gesonderten Messprogramm zum Nachweis der Standfestigkeit der jahrhundertealten Hangrutschung zu, da diesbezüglich seitens der Genehmigungs- und Fachbehörden des Landes seit Abschluss der Vorplanung im Jahr 2013 eine Genehmigungsfähigkeit in Frage gestellt wurde. Die Verbandsversammlung beschloss am 29. März 2017 die Bereitstellung der finanziellen Mittel. Gemäß Beschluss der Verbandsgremien wurden die Planungsleistungen fortgeführt. Eine Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) erfolgte vorbehaltlich der Planfeststellung. Die Lastenhefte der Tragwerksplanung und der technischen Ausrüstung wurden seither erarbeitet. Die Umweltplanungsleistungen sind wie vorgesehen angelaufen, der Kartierungsumfang wurde mit dem RPU abgestimmt. Eine Scoping-Unterlage liegt dem Regierungspräsidium Abteilung IV – Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt (RPU) zur Prüfung vor.

Der vom Wasserverband Kinzig (WVK) und dem mit den oben ausgeführten Untersuchungen beauftragten Ingenieurbüro angestrebte Termin zum Umgang mit dem Problem der Hangrutschung, der für die weitere Planung und für die Umweltplanung im Besonderen unerlässlich ist, fand am 4. April 2019 mit der Genehmigungsbehörde (RP Darmstadt) und der Landesfachbehörde (HLNUG) statt. Bis Ende 2021 werden die Messungen und Auswertungen fortgeführt. Es steht weiterhin eine positive Entscheidung des RP und des HLNUG aus.

Untersuchungsumfang und Verlauf:

In Abstimmung mit den Fachbehörden wurden Bohrungen für drei Inklinometer-messungen und drei Grundwassermessstellen niedergebracht. Ergänzend dazu ist ein geodätisches Überwachungsprogramm aus 30 Messpunkten enthalten.

Die Inklinometermessungen sind vierteljährlich, die Grundwassermessstellen monatlich und die geodätischen Messpunkte halbjährlich zu messen. Zum Projektumfang gehören ferner Laborversuche und die Zusammenfassung aller Ergebnisse in einem Bericht.

Die vorausgehenden Vermessungsarbeiten und die Bohrungen wurden zwischen Februar und August 2018 durchgeführt. Zu den im Vorfeld geplanten Bohrungen musste auf Empfehlung des HLNUG eine zusätzliche Bohrung für eine Grundwassermessstelle niedergebracht werden.

Die Auswertung der Messergebnisse zeigt, dass eine Hangbewegung seit Beginn der Messungen nicht erkennbar ist. In den 2020 fortgesetzten planmäßigen Untersuchungen bestätigten sich die bis dahin identifizierten Ergebnisse. Hangbewegungen sind aus Sicht des Projektsteuerers nicht feststellbar.

Vom HLNUG wurden die Bewegungen als Kriechverformungen interpretiert und im Weiteren eine Verkürzung des Messintervalls der Grundwasser- und Inklinometer-messungen nach Stark- und Dauerniederschlägen (auch Schneeschmelze) durch Datenlogger, sowie die Erfassung der Niederschlagsdaten direkt im Untersuchungs-gebiet (z.B. mittels Wetterstation) vorgeschlagen.

In Folge dessen wurde daher vom Fachbüro angeraten, auf Basis der bereits vorliegenden Informationen sowie von Standsicherheitsberechnungen mögliche technische Sicherungsmaßnahmen zu planen und mit Inbetriebnahme des Beckens zu installieren. Weiterhin sollte ein Warn- und Alarmplan erstellt werden, der diese Hangsicherungsmaßnahmen als „Plan B“ enthält. Die notwendige Festlegung von Kriterien für die Standsicherheitsberechnung erfolgte in Abstimmung mit dem HLNUG im ersten Quartal 2020. Die Berechnungsergebnisse wurden im Oktober 2020 vorgelegt. Im Verlauf des Jahres 2020 wurde die unterschiedliche Sichtweise auf Seiten des HLNUG erneut kommuniziert. Im Gegensatz zu den Geologen und Geotechnikern des Fachbüros sieht der zuständige Bearbeiter im HLNUG nach wie vor eine Rutschungsgefährdung des Hangs. Im vierten Quartal 2020 war ein Termin mit dem HLNUG angedacht, um die Bedenken seitens des HLNUG final zu besprechen und eine technische und wirtschaftliche Lösung herbeizuführen. Dieser Termin fand pandemiebedingt nicht statt.

Nach dem Hochwasser im Januar 2021 erfolgte eine ergänzende Messung und Bewertung. Im darauf basierenden letzten Statusbericht vom 19. März 2021 wurden sehr langsame Kriechverformungen festgestellt, die möglicherweise durch das Hochwasser verursacht sind. Eine aktive Rutschbewegung ist aus Sicht des Gutachters weiterhin nicht erkennbar. Eine Realisierung des HRB wäre bei Errichtung einer Entlastungsdrainage des Hanges mittels Drainagegräben in Verbindung mit der weiteren Beobachtung möglich.

Nach einer ersten Einschätzung belaufen sich die Kosten für die Hangsicherungs-maßnahmen (Plan B) je nach Sicherungsvariante auf 1,2 Mio. bis 4,8 Mio. € brutto. Alternativ liegt eine HLNUG-Karte für weitere Standorte an der Salz vor.

Der Wasserverband Kinzig strebt eine abschließende Beratung hierzu spätestens für das vierte Quartal 2021 an. Diese sollte perspektivisch zu einer endgültigen Entscheidung über die generelle Weiterverfolgung des Projektes herangezogen werden.

Die weitere Planung der beauftragten Büros wurde deshalb einvernehmlich zunächst unterbrochen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Wasserverband Kinzig dadurch nicht. Nach einer endgültigen Entscheidung der Fachaufsicht RP können diese wieder aufgenommen werden.

HRB Weilers/Bracht

Entsprechend eines Beschlusses der Verbandsversammlung vom 2. Mai 2013 hat das Hochwasserrückhaltebecken Weilers/Bracht nach dem Hochwasserrückhaltebecken Bad Soden/Salz die zweithöchste Priorität.

Mit der Umsetzung der Planungsleistungen für dieses Hochwasserrückhaltebecken wurde im August 2015 begonnen. In den vier Baubesprechungen nach Projektstart und einem Behördentermin wurden die Planungsfortschritte dargestellt und erläutert. Im September 2016 wurde der Abschlussbericht über die Planungsergebnisse der Vorplanung an das Regierungspräsidium Abteilung IV – Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt (RPU) übergeben. Die Prüfung der Untersuchungsergebnisse sollte nach Auskunft der Behörde im Dezember 2016 abgeschlossen sein. Am 22. März 2017 wurden vom RPU per E-Mail die Stellungnahmen an den WVK übermittelt. Ausschlussgründe, die eine Fortführung der Planung unmöglich machen, wurden nicht festgestellt.

Als Ergebnis der Besprechung am 8. September 2017 beim RPU wurde weiter festgestellt, dass auch bzgl. Grundwasser / Wasserschutzgebiet / Trinkwasser-gewinnung keine Ausschlussgründe am Standort vorliegen.

Im Dezember 2018 konnten nach gesetzeskonformer Ausschreibung die weiteren Projektsteuerungsleistungen beauftragt werden. Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen wurde in die Lose 1 „Objektplanung“, 2 „Tragwerksplanung“, 3 „Technische Ausrüstung“ und 4 „Umweltplanungsleistungen“ aufgeteilt und darauf basierend im Dezember 2019 diese beauftragt. Der für den 8. Dezember 2020 geplante Scopingtermin im Bürgerhaus Wächtersbach musste durch die Beschränkungen in Folge der Covid-19 Pandemie abgesagt werden.

Durch das RPU Frankfurt wurde daraufhin ein zweistufiges schriftliches Verfahren durchgeführt. Nach Versand der Unterlagen durch das RPU an die Behörden bestand in der ersten Stufe mit Frist bis zum 4. Dezember 2020 die Möglichkeit, Fragen seitens der Behörden zur Scopingunterlage zu formulieren. Nach deren Beantwortung durch den WVK sind die schriftlichen Stellungnahmen eingegangen, durch die Projektsteuerer ausgewertet und deren Berücksichtigung für die weiteren Planungen mit den Auftragnehmern abgestimmt worden.

Die noch ungeklärten Fragen zu Umfang und Abgrenzung des Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie, Auswirkungen und Kompensationsmaßnahmen bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes Neuenschmidten Süd sowie zum Steuerungskonzept für das HRB – insbesondere Funktion und Umgang mit dem existierenden Pegel Bracht -müssen noch im Oktober 2021 mit dem RP Darmstadt abgestimmt werden.

Die weiteren Fachplanungen verlaufen termingerecht und liegen im angenommenen Kostenrahmen. Es ist vorgesehen, die Genehmigungsunterlagen bis Ende 2021 vollständig einzureichen, so dass in 2022 das Genehmigungsverfahren anlaufen kann.

                a. Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?

HRB Bad Soden/Salz: Eine Fertigstellung kann erst nach einer positiven Entscheidung des RP zur Hangrutschung erfolgen. Daher ist ein Termin aus heutiger Sicht nicht ableitbar.

HRB Weilers/Bracht: Planfeststellungsantrag ist für November 2021 vorgesehen. Die bauliche Umsetzung wird aus heutiger Sicht zwischen 2024 – 2026 erfolgen.

                b. Welche Arbeiten müssen bis zur Fertigstellung noch abgeschlossen werden?

HRB Bad Soden/Salz: Genehmigungsfähigkeit muss mit positivem Entscheid der Behörde zum Thema Hangrutschung sichergestellt werden. Entscheidung soll im vierten Quartal 2021 herbeigeführt werden.

HRB Weilers/Bracht: Planfeststellungsantrag Einreichung bis Ende November 2021 und danach entsprechend der weiteren Planungsschritte bis zur Umsetzung.

                c. Wann rechnet der Kreis mit einer Fertigstellung?

Siehe Antwort zu a). und b.)

3. Bei der Flutkatastrophe in Ahrweiler sind die vorhandenen Hochwasserwarn- und meldesysteme an ihre Grenzen gestoßen. Ist es geplant, diese zu erweitern, zu modernisieren und/oder die möglichen anzuzeigenden Pegelstände zu erhöhen?

Die Zuständigkeit liegt hier beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

4. Welche Meldekette gibt es bei besonderen Flutereignissen im Main-Kinzig-Kreis?

Für den Main, die Nidder und die Kinzig (mit Nebenflüssen) gibt es Zentrale Hochwasserdienstordnungen. Die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, beurteilt die Gefahrenlage auf Basis der Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienstes, von Pegelmeldungen und Mitteilungen von Niederschlagsaufzeichnungsstationen. Bei Main und Nidder ist die Abteilung Wasser- und Bodenschutz des Amtes 70 –wie die Kommunen, Bahn, Straßenmeistereien, Gefahrenabwehrzentrum, Kreispressestelle- ein Endempfänger. Bei der Kinzig erfolgt die Weitergabe in der Regel durch die Abteilung Wasser- und Bodenschutz des Amtes 70 per Fax oder außerhalb der üblichen Dienststunden per Telefon. Im Oberlauf der Kinzig (oberhalb der Staumauer) gibt die Abteilung  eigenständig eine Information an betroffene Empfänger, wenn bestimmte Niederschlagsmengen erreicht sind. Zusätzlich sind die Hochwasserwarnungen im Internet abrufbar.

5. Hat der Kreis nach der Flutkatastrophe von Ahrweiler weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz beschlossen?

                a. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden beschlossen?

Nein. Wenn von Seiten der Fachaufsicht Anpassungsbedarf gesehen wird, können Planungen entsprechend vom Wasserverband und/oder den Kommunen angepasst werden.  

6. Im Main-Kinzig-Kreis gibt es in Biebergemünd, Bruchköbel, Gelnhausen und Hanau Schutzbauwerke.

                a. Schützen diese bei Extremhochwassern durch enorme Regenmengen in kurzer Zeit, die über HQ100 hinausgehen, ausreichend?

                               i. Wenn nein, ist geplant diese Schutzbauwerke auszubauen?

Der kommunale Hochwasserschutz ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Eine Überprüfung aktueller Planungen zum Beispiel im Kontext bestimmter statistischer Ereignisse wie einem HQextrem wird mit der Fachaufsicht diskutiert. Wenn von Seiten der Fachaufsicht Anpassungsbedarf gesehen wird, können Planungen entsprechend vom Wasserverband und/oder den Kommunen angepasst werden.

7. Seit 2006 realisiert der Wasserverband Kinzig das Landespilotprojekt „Gewässerbezogener Hochwasserschutz Kinzig“.

                a. Welche Maßnahmen wurden seitdem umgesetzt?

Zusätzlich zu den Planungen der Hochwasserrückhaltebecken Bad Soden/Salz und Weilers/Bracht treibt der Wasserverband Kinzig auch die Planungen für das Hochwasserrückhaltebecken Erlensee/Fallbach voran. Hier soll die Mach-barkeitsstudie mit geotechnischer Erkundung für den Vorzugsstandort voraussichtlich Ende Oktober 2021 vorliegen.

b. Welche Maßnahmen werden aktuell umgesetzt bzw. sollen in Zukunft umgesetzt werden?

HRB Bad Soden/Salz: Die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist kurzfristig möglich, wenn die Aufsichtsbehörde der Fortführung der vorgesehenen Maßnahmen zur Hangsicherung zustimmt.

HRB Weilers/Bracht: Der Planfeststellungsantrag ist für November 2021 vorgesehen.

HRB Erlensee/Fallbach: Die Machbarkeitsstudie mit geotechnischer Erkundung für den Vorzugsstandort liegt ca. Ende Oktober 2021 vor.

8. Gegen eine Schutzgebühr können Kommunen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie einen Antrag zur Erstellung von Fließpfadkarten stellen. Hydrologische Risikoanalysen werden bei Klima-Kommunen mit 100 %, bei anderen Kommunen mit 80 % gefördert.

a. Ist geplant, dass der Kreis die Kommunen jeweils bei der Finanzierung unterstützt beispielsweise bei durch Übernahme der Schutzgebühr oder den nicht förderfähigen Restkosten?

b. Wie viele Kommunen im MKK haben bereits einen Antrag auf Erstellung von Fließpfadkarten oder hydrologische Risikoanalysen gestellt?

Die Aufgabe des kommunalen Hochwasserschutzes ist in Zuständigkeit der Kommunen.

Zu a.) Bislang ist noch keine Kommune mit dem Wunsch nach Unterstützung auf den Main-Kinzig-Kreis zugekommen.

Zu b.) Zu dieser Frage liegen dem Main-Kinzig-Kreis keine Angaben vor.

9. Um den Auswirkungen von Starkregenereignissen vorzubeugen, ist es wichtig, die Niederschläge in der Fläche zu halten

a. Welche Maßnahmen werden seitens des Main-Kinzig-Kreises unternommen, um Erosionsereignisse, vor allem auf den landwirtschaftlichen Flächen im Kreisgebiet zu verhindern, bzw. die Bodenfunktionen zu verbessern?

Der Main-Kinzig-Kreis setzt seit 2012 sehr erfolgreich ein landwirtschaftliches Beratungsprojekt zum Schutz der Gewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie und zum Bodenschutz mit Unterstützung eines Ingenieurbüros um. Die Finanzierung dazu erfolgt über das Land Hessen auf Basis von Verträgen mit dem Kreis, die vom Kreisausschuss beschlossen werden. Bestandteil dieses Projektes ist unter anderem eine Erosionsberatung sowohl auf einzelbetrieblicher Ebene bei Flächen mit hoher Priorität als auch auf gruppen- und überbetrieblicher Ebene zur Sensibilisierung im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Als beispielhafte Erosionsschutzmaßnahmen, die beraten und auch von den Betrieben umgesetzt werden, sind zu nennen: Bewertung der aktuellen Bewirtschaftung der Betriebe mit Optimierungsvorschlägen, Bodenuntersuchungen, Aufzeigen des Handlungsbedarfs, Bearbeitung quer zum Hang, Etablierung von Zwischenfrüchten auch als Grundlage für eine Mulchsaat mit reduzierter Bodenbearbeitung, Anlage von Erosionsschutzstreifen, Teilnahme an erosionsbezogenen Fördermaßnahmen, thematische Feldbegehungen, Workshops.

Erosionsschutz bedeutet gleichzeitig auch Bodenschutz. Mit den beispielhaft aufgezeigten Maßnahmen werden die Bodenfunktionen erhalten und letztendlich verbessert. Gerade die Beratung zu einer durchdachten Fruchtfolgegestaltung unter Einbeziehung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten, zu einer pfluglosen Bodenbearbeitung und Direktsaatverfahren, eine pflanzenverwertbare Düngung und ein minimierter Pflanzenschutz wirken sich positiv auf die Bodenfunktionen aus.

Zudem vertritt das Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum mit seinen Fachabteilungen unter anderem die Belange des Bodenschutzes in den zahlreichen Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Vorsorgender Bodenschutz außerhalb von Maßnahmen, für die der MKK zuständig ist (zum Beispiel Bauantragsverfahren) obliegt der Oberen Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt.

b. an welchen Gewässern im Kreisgebiet sind Renaturierungsmaßnahmen geplant, bzw. wurden in den letzten 10 Jahren umgesetzt, um gezielt Überflutungsflächen zu schaffen?

Praktisch jede Gewässerstrukturverbesserung im Sinne der Herstellung eines naturnahen Zustandes dient zumindest mittelbar dem Hochwasserschutz, zum Beispiel durch Verlängerung der Fließzeiten. Im Main-Kinzig-Kreis wurden in den letzten zehn Jahren 41 Renaturierungsmaßnahmen, 14 Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie (z. B. Querbauwerke entfernen) und 6 Hochwasserrückhaltebecken zugelassen. Nicht enthalten sind Rückhaltebecken in Baugebieten oder an Straßen, die nicht Hochwasser-, sondern Starkregenereignisse abpuffern sollen. Die Maßnahmen verteilen sich über das Kreisgebiet vom Braubach im Westen bis zum Kinzigoberlauf im Osten.