Anfrage zum Berufsschulentwicklungsplan

23. Juni 2021

Gegenstand der Anfrage:

Schon mit Erlass 2014 zum Berufsschulentwicklungsplan des Main-Kinzig-Kreises hat das Hessische Kultusministerium Stellung bezogen und gewürdigt, dass der Main-Kinzig- Kreis eine Zuordnung von Berufsfeldern und damit Spezialisierung der beruflichen Ausbildung auf seine Berufsschulen Gelnhausen und Schlüchtern vorgenommen hatte und die Stadt Hanau und der Verband der berufsbildenden Schulen Hanau und Main-Kinzig diesen Schritt ebenfalls gegangen sind.

Wörtlich heißt es im Erlass. „An erster Stelle begrüße ich ausdrücklich, dass sich die drei Schulträger Stadt Hanau, Main-Kinzig-Kreis und der Verband der Berufsbildenden Schulen der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreise grundlegend über eine Zuordnung von Berufsfeldern auf die beruflichen Schulen verständigt haben“.

Hintergrund der Ausrichtung für die Schulträger war die zunehmende Spezialisierung und Ausdifferenzierung der Ausbildungsberufe und der Rückgang von Jugendlichen, die eine duale Ausbildung aufnehmen.

Ziel der Schulträger war die nach § 145 SchG dem Schulträger obliegende Überprüfung und Gestaltung der Schulorganisation vorzunehmen, um den Anforderungen an eine angemessene personelle Ausstattung der Schulen, ein regional ausgeglichenes Schulangebot und eine zweckmäßige Schulorganisation gerecht zu werden.

Nun hat die Landesregierung auf dem Hintergrund weiter zurückgehender SchülerInnenzahlen an den Beruflichen Schulen, weiterer Ausdifferenzierung und Spezialisierungen in den Berufsfeldern das Projekt „zukunftsfähige Berufsschule“ ausgerufen.

Dies sieht eine Neuregelung der Zuweisungen mit Mindestklassengrößen, Zuweisungen zu regional gebündelten Landesfachklassen, in Landes- und Bundesfachklassen.

Dabei sollen thematische Schwerpunkte entwickelt werden, um sowohl die Standorte von Berufsschulen zu erhalten als auch den ländlichen Raum zu stärken.

Fragen:

1.       Haben Gespräche in der Zwischenzeit zwischen Landesregierung und Schulträgern im MKK bezüglich der geplanten Neuordnung der Schulstandorte stattgefunden?

Antwort:

Nein, das Kultusministerium sieht folgende zeitliche Prozessorganisation vor:

1.    Mitte Juli 2021 Prozessstart; Schulträger haben eine Präsentation des HKM über das SSA erhalten.

2.       Haben Gespräche von Seiten der Landesregierung oder des Schulträgers auch mit den Schulleitungen stattgefunden?

Antwort:

Ein Gespräch der beiden Schulträger Hanau und Main-Kinzig-Kreis mit den Leitungen aller Beruflichen Schulen fand am 06.09.2021 statt.

3.       Haben Gespräche von Seiten der Landesregierung oder des Schulträgers mit der Handwerkerschaft und der IHK stattgefunden?

Antwort:

Nein, die Gespräche mit den Schulträgern und den dualen Partnern bzw. deren Einbindung sind in den nächsten Jahren vorgesehen.

4.       Welche Auswirkungen wird die Neuordnung der Schulstandorte auf die Beruflichen Schulen im Main-Kinzig-Kreis haben und welche unserer Berufsschulen sind besonders betroffen?

Antwort:

Eine Neuordnung ist natürlich noch nicht erfolgt und soll erstmals nach einem fest definierten Übergangszeitraum bis Ende des Schuljahres 2025/26 zum Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden.

Auswirkungen werden sich in bestimmten Bereichen ergeben und zwar überall dort, wo es schwache Ausbildungsjahrgänge gibt.

Das wird voraussichtlich für die Beruflichen Schulen in dem Bereich Nahrung und Gastronomie sein, wie z.B. Bäcker/innen, Fleischer/innen, Fachverkäufer/innen und in der Kinzig-Schule Schlüchtern in einigen Bau- und Holzberufen.

5.       Wie ist bisher die Haltung der Schulträger und der Kreishandwerkerschaften sowie der IHK zu dem Vorhaben der Landesregierung?

Antwort:

Die Haltungen der Kreishandwerkerschaften und der IHK sind uns noch nicht bekannt, auch nicht die der anderen Schulträger.

6.       Ist eine Änderung des Schulentwicklungsplans B zeitnah notwendig und welche Bedeutung haben noch Schulentwicklungspläne, wenn die Landesregierung über ein Ampelsystem Berufsschulklassen aussteuern will?

Antwort:

Nach aktuellem Stand ist eine Fortschreibung zeitnah nicht notwendig. Die Neuordnung der „zukunftsfähigen Berufsschule“ wird endgültig erst zum Schuljahr 2026/27 greifen. Genau diese Frage wurde auch in dem Gespräch der Schulträger mit den Leitungen der Beruflichen Schulen am 06.09.2021 beleuchtet mit dem Ziel einer perspektivischen Fortschreibung des Berufsschulentwicklungsplanes. Das weitere Vorgehen wird mit dem HKM abgestimmt.

Der Main-Kinzig-Kreis hält Schulentwicklungspläne nach wie vor für ein wirksames Steuerungsinstrument der regionalen Schulentwicklungsplanung, wobei mit Region eben nicht nur das eigene Gebiet des Schulträgers gemeint ist. Deshalb sind ja bei einem Schulentwicklungsplan gerade auch benachbarte Schulträger zu beteiligen. Ganz besonders deutlich wird das bei unserem gemeinsamen Berufsschulentwicklungsplan, der von allen drei öffentlichen Schulträgern in unserer Region gemeinsam getragen wird.

7.       Welche Voraussetzungen müssen die regionalen Standorte für überregionale Fachklassen erfüllen?

Antwort:

Regionale Standorte für überregionale Fachklassen müssen aus unserer Sicht eine sehr gute räumliche und sächliche / technische Ausstattung haben und vor allem Unterbringungsmöglichkeiten (wie z.B. Wohnheim o.ä.) bei Blockunterricht anbieten können.

8.       Was versteht die Landesregierung in diesem Zusammenhang unter „Affine Berufe“?

Antwort:

Bisher liegt uns noch keine Definition für den Begriff „affine Berufe“ und die Ausgestaltung / Bedeutung in den Berufsgruppen vor.

Die Übersicht über die Affinitäten (wichtig für die künftigen Zuweisungen) sollte vom HKM über die Staatlichen Schulämter an die beruflichen Schulen versendet werden.

9.       Was passiert mit bestehenden Landesfachklassen unterhalb der Mindestgröße? Werden auch sie über das Ampelsystem ausgesteuert und an anderen Standorten zusammengefasst?

Antwort:

Dies ist bisher nicht geklärt. Allerdings ist zu befürchten, dass diese Berufe in eine Bundesfachklasse in ein anderes Bundesland abwandern.