Anfrage zum Radwegekonzept

13. Juni 2021

Gegenstand der Anfrage:

Im August 2019 wurde dem Kreistag das Radwegekonzept mit 90 Maßnahmen vorgestellt. Dabei erhielten allein sechs Maßnahmen die Priorität A und sechs Maßnahmen die Priorität B.

Fragen:

1. Welche dieser Priorität A und B Maßnahmen wurden seitdem umgesetzt?

Zu 1.: Bisher wurden keine Maßnahmen umgesetzt. Alle Maßnahmen die mit Priorität A oder B bewertet wurden sind Neubaumaßnahmen von Radwegen und benötigen Baurechtschaffung und entsprechende Planung. Zudem sind weitere Themen wie zum Beispiel die angestrebte Kreisfreiheit der Stadt Hanau (Wechsel des Baulastträgers bei K 200 und K 857) oder die Planungen zum Bau eines Bahnübergangs (K 904) zu berücksichtigen.

Des Weiteren hat der Main-Kinzig-Kreis aufbauend auf dem Radverkehrskonzept entlang an Kreisstraßen entschieden, ein baulastübergreifendes Radverkehrskonzept in Auftrag zu geben. Dieses Konzept wird vom Land Hessen über das Förderprogramm Nahmobilität gefördert. Hierbei steht der Netzgedanke im Fokus und ermöglicht es, zielgerichtet Maßnahmen zu entwickeln und Lückenschlüsse zu erzielen. Hierbei findet eine breite Beteiligung (Bürger, Kommunen, SPESSARTregional, Spessart Tourismus, ADFC Main-Kinzig-Kreis, Regionalpark Rhein-Main, Polizei, Hessen Mobil, IHK, Hessen Forst, Kreisbauernverband) statt, um den verschiedenen Baulastträgern (Bund, Land, Kreis, Städte und Gemeinden) entsprechende Hilfestellungen geben zu können.

2. Welche weiteren Maßnahmen aus dem Radwegekonzept wurden seitdem umgesetzt?

Zu 2.: Es wurden keine weiteren Maßnahmen aus anderen Priorisierungsgruppen umgesetzt.

3. Welche dieser 90 Maßnahmen sollen noch

                a. 2021 umgesetzt werden oder werden gerade umgesetzt

                b. 2022 umgesetzt werden?

Zu 3.:     a.: In 2021 befinden sich keine Maßnahmen in der Umsetzung.

b.: Für 2022 sind bisher keine Maßnahmen eingeplant. Denkbar ist, dass nach der Vorlage des unter Antwort 1 genannten baulastübergreifenden Radverkehrskonzepts entsprechende verkehrliche Maßnahmen in Abstimmung mit der jeweiligen Verkehrsbehörde getroffen werden. Die Schaffung von Baurecht für den Neubau von Radwegen ist kurzfristig unrealistisch.

4. Mit welchem Finanzbedarf für den Ausbau der Radwege rechnet die Verwaltung für das kommende Jahr und wie viel soll im Haushalt des Jahres 2022 veranschlagt werden?

Zu 4.: Aus Sicht der Verwaltung sollten Planungskosten im Jahr 2022 für Radwege zur Verfügung stehen. Hierfür wurden Mittel angemeldet. Zudem können über den Straßenbauhaushalt verkehrliche Maßnahmen (z.B. Anbringung Markierung Fahrradschutzstreifen, Änderung der Beschilderung, etc.) gedeckt werden.


5. Welche dieser Maßnahmen werden nicht umgesetzt?

Zu 5.: Hierüber wurde noch keine Entscheidung getroffen. Grundsätzlich sieht die Empfehlung des Planungsbüros vor, die Maßnahmen in den Kategorien A und B näher zu betrachten für eine Realisierung.